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Archivverbund Bautzen: Stadtarchiv (StA) und Staatsfilialarchiv (StFilA)

Beschreibung
Der Archivverbund Bautzen besteht aus dem Stadtarchiv (StA) und dem Staatsfilialarchiv (StFilA) Bautzen. Wesentliche Aufgaben beider Archive sind - neben der Übernahme des Archivgutes aus der Verwaltung beim Stadtarchiv - die Verwahrung, Erhaltung und Erschließung des Archivgutes zur allgemeinen Nutzung. Die im Archivverbund verwahrten Archivalien werden für heimat- und familiengeschichtliche, wissenschaftliche, rechtliche und persönliche Forschungen genutzt. Im Stadtarchiv wird auch die Stadtchronik des laufenden Jahres zusammengestellt. Ein Bildarchiv, die Kartensammlung und eine zeitgeschichtliche Sammlung ergänzen das Angebot. Die Öffentlichkeitsarbeit des Archivverbundes findet in Form von Vorträgen, Ausstellungen und Führungen statt.
Das Stadtarchiv Bautzen verwaltet das Archivgut der städtischen Verwaltung Bautzens einschließlich der eingemeindeten Orte vom 13. Jahrhundert bis heute. Darüber hinaus werden u.a. Nachlässe, Innungsunterlagen und Unterlagen von Vereinen archiviert. Die Bildsammlung mit ca. 6000 Postkarten und Fotos sowie die Sammlung der Karten, Pläne und Risse ergänzen die Überlieferung. Die Bestände des Stadtarchivs umfassen derzeit 1400 laufende Meter städtisches Archivgut, dazu kommen ca. 400 laufende Meter Schriftgut im Zwischenarchiv. Ergänzend steht die Archivbibliothek mit ca. 4000 Bänden sowie die Zeitungsausschnitt-sammlung zur Verfügung. Die älteste vorhandene Urkunde datiert vom 28. Januar 1256. Das älteste Amtsbuch ist ein Gerichtsbuch, das sogenannte Dingbuch, welches auf 89 Seiten die von 1359 bis 1399 vor dem Stadtgericht verhandelten Vorgänge, hauptsächlich private Vermögensverhältnisse, beinhaltet. Weitere Gerichtsbücher gibt es fast lückenlos bis 1806. Bemerkenswert ist außerdem die ebenso fast lückenlose Überlieferung von Geschoßbüchern.

Das Staatsfilialarchiv Bautzen ist zuständig für die Aufbewahrung, Erschließung, Erhaltung und Nutzbarmachung des Archivguts der staatlichen Behörden der Oberlausitz bis 1945/52:
Das Markgraftum Oberlausitz war jahrhundertelang eine selbständige politische Einheit, mit einer eigenen Verfassung und eigenen Verwaltungsbehörden. Stets stand sie unter der Herrschaft einer der benachbarten Territorialgewalten, ohne selbst je ein eigenes Herrscherhaus besessen zu haben. Regierung und Verwaltung lagen in den Händen der Stände, zu denen die Standesherrschaften, der landsässige Adel, die geistlichen Stifter und die Sechsstädte gehörten. Auf den regelmäßig stattfindenden Landtagen mussten alle Gesetze der jeweiligen Landesherrschaft erst durch die Stände bestätigt werden, ehe sie auch in der Oberlausitz in Kraft treten konnten. Das im Ergebnis der Arbeit dieser Landesbehörden entstandene Archivgut wird als staatliches Archivgut der Oberlausitz bezeichnet.