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Landratsamt Waldeck-Frankenberg - Untere Denkmalschutzbehörde

Beschreibung
Die Denkmalschutzbehörde des Landkreises Waldeck-Frankenberg arbeitet auf der Grundlage des Hessischen Denkmalschutzgesetztes, d. h. diese Behörde ist für die Erfassung schützenswerter Gebäude und Gesamtanlagen im Landkreis zuständig. Die Ausweisung der Kulturdenkmäler und Gesamtanlagen beinhaltet auch landwirtschaftlich geprägte Bauformen und Siedlungsstrukturen. Es liegt im Interesse der Unteren Denkmalschutzbehörde, diese vorgenannten Zeugen hiesigen Lebens der Nachwelt dokumentarisch zu erhalten.
Literatur
-25 Jahre Landkreis Waldeck-Frankenberg.  
-Kulturelle Entdeckungen.