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Feldgeschworenenvereinigungen (c/o Bayerisches Staatsministerium der Finanzen)

Beschreibung
Die Funktion der Feldgeschworenen gilt als ältestes noch erhaltenes Ehrenamt der kommunalen Selbstverwaltung. Die Feldgeschworenen leisten einen wesentlichen Beitrag bei der Vermessung und Abmarkungen in den bayerischen Orten und Dörfern. Das Ehrenamt eines Feldgeschworenen wird auf Lebenszeit vergeben. Da die Feldgeschworenen, die auch als Siebener, Feldrichter, Untergänger, Steinsetzer oder Feldscheider bezeichnet werden, an den Grenzsteinen geheime Zeichen vergraben und früher oftmals in Schwarz gekleidet waren, umgab ihre Tätigkeit nicht selten die Aura des Geheimnisvollen. Nach einer Umfrage aus dem Jahr 1994 waren zu diesem Zeitpunkt in 90 Prozent aller bayerischen Gemeinden noch insgesamt rund 20.000 Feldgeschworene tätig. Die gesetzlichen Grundlagen der Arbeit der vor allem in Franken beheimateten Feldgeschworenen bilden das "Gesetz über die Abmarkung der Grundstücke" (Abmarkungsgesetz) vom 6. August 1981 und die "Feldgeschworenenverordnung" vom 16. Oktober 1981. Die Feldgeschworenen sind auf Landkreisebene, nicht aber auf Bezirks- und Landesebene organisiert. Da das Bayerische Staatsministerium der Finanzen auf seiner Website auf die Bedeutung der Feldgeschworenen hinweist und die Vermessungsverwaltung in sein Ressort fällt, wird es hier als Kontaktadresse angegeben.