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Landratsamt Ilm-Kreis - Untere Naturschutzbehörde

Beschreibung
Auf der Grundlage des Thüringer Naturschutzgesetzes führen die Naturschutzbehörden Programme zur Landschaftspflege mit den Landnutzern durch. Es handelt sich dabei einmal um das landeseigene "Programm zur Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Thüringen (NALAP)" sowie um das EU-kofinanzierte Programm zur "Förderung von umweltgerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege in Thüringen KULAP 2000". Die untere Naturschutzbehörde hat hier vorrangig die Aufgabe, die Anträge entgegenzunehmen und die beantragten Flächen zu überprüfen sowie einen Teil der durchgeführten Landschaftspflegemaßnahmen zu überprüfen. Zum Agrarkulturerbe gehören im Landkreis auch die Erhaltung von Schafhutungen auf den Kalktrockenrasen, die Streuobstwiesen, die sich oft um die Dörfer erstrecken sowie die Bergwiesen im Thüringer Wald.
Da auch die Waldbewirtschaftung und die Fischerei zum Agrarkulturerbe zählen, ist auch auf die Erhaltung alter, bäuerlicher Waldnutzung zu verweisen. Es handelt sich hierbei um die sehr alte Nieder- und Mittelwaldbewirtschaftung mit dem Ziel, Brennholz, Nutzholz oder Gerbrinde zu gewinnen. Da diese ehemaligen Bauernwälder heute wegen ihrer vielfältigen Artenausstattung unter Naturschutz stehen, wird die alte Nutzungsform durch die Naturschutzbehörde veranlasst und gemeinsam mit den Forstämtern und den Eigentümern durchgeführt (Darstellung nach einem Schreiben von Landrat Dr. Senglaub).