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Realgemeinde Waldburg Beschreibung | |
Real- oder Agrargemeinden entstanden etwa ab dem 16. Jahrhundert und umfassten ursprünglich den engeren Kreis der Bürger, die Anteil an der Nutzung der Allmende hatten. In der Regel wurden solche genossenschaftlichen Besitzformen im Zuge der Eigentumsbildung im Rahmen der "Bauernbefreiung" abgelöst. Zur Realgemeinde Waldburg (nicht identisch mit der Gemeinde Waldburg als Körperschaft des Öffentlichen Rechts) gehören heute 34 Eigentümer besonders alter Häuser oder "Herdstellen", darunter der Fürst von Waldburg-Wolfegg, der Ortspfarrer und örtliche Gastwirte. Früher stellte die Realgemeinde so etwas wie das Macht- und Kompetenzgremium Waldburgs dar. Die Mitglieder der Realgemeinde bauten Kies ab, die erste Wasserversorgung und die erste Feuerwehr auf. Heute ist die Realgemeinde kein offizieller Verein, auch keine Körperschaft des öffentlichen Rechts, sondern eine Körperschaft im rechtsfreien Raum bzw. eine Körperschaft des Gewohnheitsrechts. Die Rechte der Realgemeinde sind im Grundbuch eingetragen, ihre Einnahmen werden versteuert. Die Einnahmen beruhen vor allem auf der Verpachtung zweier örtlicher Berge in der Form der Erbpacht u. a. an eine Rundfunkanstalt (Sendemasten). |
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