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Landratsamt Limburg-Weilburg - Amt für den Ländlichen Raum

Beschreibung
Das Amt für den Ländlichen Raum (ALR) ist eine Behörde der Hessischen Landesverwaltung im Ressortbereich des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und gehört zum (staatlichen) Landrat des Landkreises Limburg-Weilburg. Das ALR ist räumlich zuständig für die Landkreise Limburg-Weilburg und Rheingau-Taunus sowie für die kreisfreie Stadt Wiesbaden. Es ist in den folgenden Sachgebieten tätig:
I. Landwirtschaft (Grundstücksverkehr, allgemeine landwirtschaftliche Aufgaben, Förderung der Landwirtschaft, regionale Planungen, Bodenbevorratung und Nutzungsmanagement).
II. Landschaftspflege, Forsten, Naturschutz (Beratung der Kommunen bei der Landschaftsplanung, regionale Landschaftspflegekonzepte, Umsetzung des Hessischen Landschaftspflegeprogrammes, Gebietsmanagement im Schutzregime NATURA 2000, Gebietsmanagement für Naturschutzgebiete, digitales Naturschutzregister - NATUREG, hoheitliche Forstaufgaben, Fischereibehörde).
III. Dorf- und Regionalentwicklung, ländlicher Tourismus (Durchführung des Hessischen Dorferneuerungsprogrammes, Programm zur eigenständigen Regionalentwicklung, Förderung des ländlichen Tourismus).