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Landratsamt Nordhausen - Untere Denkmalschutzbehörde Beschreibung | |
Die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Nordhausen (ohne die Stadt Nordhausen) ist u. a. für die folgenden denkmalgeschützten Objekte aus dem Agrarbereich zuständig: 2 Schmieden, 6 Mühlen, 24 Domänen und Gutshäuser, 63 Hofanlagen, Scheunen, Stallgebäude und Speicher (siehe Objekte). |
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