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Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland Standort Brühl (Personenstandsarchiv Brühl)

Beschreibung
Das Personenstandsarchiv Brühl ist ein Spezialarchiv, das ausschließlich Archivalien des Personenstandes verwahrt und betreut. Seine räumliche Zuständigkeit erstreckt sich auf die Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf. Seine Entstehung verdankt das Archiv ursprünglich dem politisch-weltanschaulich begründeten Interesse des NS-Staates an der Erhaltung von Quellen, die in besonderem Maße als sippen-, abstammungs- und vererbungskundlich nutzbar galten. Das damalige Landessippenamt der Rheinprovinz barg deshalb seit 1942 den größten Teil der vor 1900 entstandenen Personenstandszweitbücher (mit etlichen Beiakten) und der Kirchenbücher seines Gebiets auf der Festung Ehrenbreitstein, später zum Teil auch noch an anderer Stelle. Nach Kriegsende wurden die Archivalien entsprechend der neuen Grenzen auf verschiedene Archive aufgeteilt bzw. in kirchlichen Besitz zurückgegeben. Seit 1953 ist das Personenstandsarchiv mit der Verwahrung der bis 1938 angelegten Personenstandsregister beauftragt. 1953 erhielt es Zuwachs durch einschlägiges Schriftgut des 19. Jahrhunderts aus dem Gebiet des Landgerichts Essen. Die Bestände sind seitdem im wesentlichen nur noch durch Übernahme der Sammelakten großstädtischer Standesämter vermehrt worden.
Die in Brühl verwahrten Kirchenbücher datieren vom ausgehenden 16. Jahrhundert (in einzelnen Fällen) bis 1798 (linksrheinisch) bzw. 1810 (rechtsrheinisch); für den nordöstlichen Teil des Regierungsbezirks Düsseldorf auch für die Jahre 1815-1874. Die Zivilstandsregister sind für die Jahre 1798 bis 1875 (linksrheinisch) bzw. 1810 bis 1875 (für das Gebiet des ehemaligen Großherzogtums Berg) weitgehend vollständig. Außerdem verwahrt das Archiv Personenstandsunterlagen aus den Jahren 1875 folgende: Diese sind nach § 61 Personenstandsgesetz für die Benutzung gesperrt. Einsicht in die Personenstandsbücher kann aus datenschutzrechtlichen Gründen nur Personen gewährt werden, die ein rechtliches Interesse geltend machen können oder die den Nachweis ihrer Vorfahren oder Nachkommen in gerader Linie (Eltern, Großeltern usw.) benötigen