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Ortsgeschichtliches Museum Siegenburg Einzelobjekt | | Hopfenabwaage und -siegelhalle |
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Entstehungszeitraum | | 1842 |
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Beschreibung | | Die Hopfenabwaage und -siegelhalle (erbaut 1842) bezieht den zweiten Teil ihren Namens von einem Vorgang, der auf dem "Gesetz über die Herkunftsbezeichnung des Hopfens" vom 9.12.1929 beruht. Es ist das Fundament des deutschen Hopfen-Qualitätsrufes. Den Hopfenverbrauchern in aller Welt wird damit die Wahrheit und Klarheit der Herkunftsbezeichnung garantiert. In der Praxis sieht das Siegeln folgendermaßen aus. Der Hopfenpflanzer läßt sich von den gewählten und vereidigten Hopfenfachwarten der politischen Gemeinde die Hopfenherkunftsbestätigung für eine bestimmte Ballenzahl ausfertigen. Nur mit dieser Bestätigung kann der Pflanzer an der für ihn zuständigen Siegelhalle oder Aufbereitungsanstalt seinen Hopfen amtlich wiegen bzw. bezeichnen lassen. Jeder Ballen erhält eine Aufschrift mit Sorten, Herkunfts-, Erntejahrbezeichnung und eine Nummer, die in der Begleiturkunde zusammen mit dem Gewicht vermerkt wird. Dazu beschriftet der Siegelmeister mittels Farbkissen und Schablone den Hopfensack. Bei erfolgter Aufbereitung und Umpackung wird eine neue Begleiturkunde ausgefertigt, die nur von vereidigten Personen (Waagmeister, Siegelmeister) ausgestellt werden darf. So ist es möglich, einen lückenlosen Nachweis des Vermarktungsweges vom Brauer zurück bis in den Erzeugerbetrieb zu führen. Verstöße werden schwer bestraft. |
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| | wird genutzt |
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| | - touristisch attraktiv - |
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