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Eck | | Eigentlich Egg, ahd. Ecka "schmaler, senkrechter Berghang" und "hervorragender Teil eines Bergrückens". |
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Ediacaran | | Periode von vor 600 bis vor 542 Millionen Jahren. Im Jahr 2004 neu benannt, nach den australischen Ediacara-Hügeln. Dem Kambrium unmittelbar vorgelagerte Zeit, früher Präkambrium genannt. Die Entwicklung des Lebens setze nach alter Lehre erst mit der "Kambrischen Explosion" ein. An den Ediacara-Hügeln fand man jedoch noch ältere Fossilien urzeitlicher Lebewesen.
Südd. Zeitg., 19. Mai 2004 |
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Egart | | Weitere Bezeichnungen sind Egert, Egerde, Eckart, Ehegarten u.a. Vermutete Zusammensetzung von idg. eghs, lat. ex "aus, weg" mit it, lat. ire "gehen". Gesamtbedeutung: "Abgang, Ausfall aus dem gesamten Flurbestand".
1. Früher bei Zweifelderwirtschaft die Brache.
2. In Bayern und Österreich für Grasland. Siehe auch unter "Dreifelder-Wirtschaft".
Man unterscheidet zwischen Kunst-Egart und Natur-Egart (Selbstbegrünung). |
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Egartwirtschaft | | Früher Feld-Grünland-Wechsel im Alpenvorland, zur Selbstversorgung mit Getreide. Nicht zu verwechseln mit der Dreifelderwirtschaft!
Der brachliegende Acker hieß "Egart". Diese Wiese wurde zweimal jährlich gemäht. Der erste Schnitt brachte das "Egartheu", der zweite wurde "Gruamahd" genannt. |
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Eggart | | Im Raum Garmisch-Partenkirchen Heu der ersten Mahd. |
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Egidientag | | 1. September. |
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Ehealm | | Früher vermessene und verlackte Berechtigungs-Alm. Meist Weideflächen oberhalb der Baumgrenze - in der Regel Privatalmen. Im Gegensatz dazu sind Maisalmen nicht verlackt und ohne Schwendrecht. |
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Ehehaften | | Früher Rechte, die nicht personengebunden waren, sondern am Ort des Gewerbes "hafteten". Dazu mhd. Ewe "Recht, Gesetz". |
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Eigentums-Verhältnisse | | "Die Eigentumsverhältnisse haben auf ihre Bewirtschaftung sehr bedeutenden Einfluss... Die Erfahrung hat gezeigt, dass Privatalmen, die in einer Hand sind, am besten, Almen dagegen, die mehreren Besitzern gehören, weniger gut und solche, die nur von sogenannten Berechtigten, das heißt also Nutznießern, bestellt werden, am ungenügendsten bewirtschaftet werden." |
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Einfang | | 1. Kleine, gezäunte Grasfläche auf der Alm wie auch in Hofnähe. (Egger, Jachenau). Anger am Haus. .
2. Abgezäunte Waldweide. |
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Einforsten | | Holz- und Streunutzungsrechte gewähren - inklusive eines Schindelbaums (Baum, aus dem später Schindeln geschnitten werden). Letzterer sollte verdrehungsfrei sein. Das Maß für die Laubmenge ist ein Netz; im Chiemgau Büsche. Das meiste Brennholz wurde für das Kasen gebraucht, 10 bis 15 Ster pro Sommer. |
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Einkehr | | 1. Hütte, bei der es eine Brotzeit gibt (in Tirol Jausensation)
2. In Tirol auch für eingezäunten Bereich. |
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Einmähdige Wiese | | Einmal jährlich gemähte Wiese, die nicht gedüngt wird. Man unterschied früher Futter- und Streuwiesen. Siehe auch dort. |
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Einstallung… | | Muss noch erläutert werden. |
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Elend | | Aus ahd. alilanti u. elilenti "anderes Land" oder "außerhalb der Gemarkung liegendes Land". Elendkreuz = Grenzkreuz. |
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Elmau | | Von mhd. Elm "Ulme". |
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Elzbaum | | Traubenkirsche, Prunus padus. |
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Ent- | | Wie in Enterrottach. Mhd. Ennet "jenseits, jenseits von". |
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Erbhof | | Definition nach dem Erbhofgesetz vom 29. September 1933. Grenzgrößen: 7,5 bis 125 ha. Er erhielt einen Schutz vor Zerfall durch Teilung bei Vererbung. Das Gesetz wurde nicht begeistert aufgenommen. In Bayern wurden 28 % der Bauernhöfe zu Erbhöfen erklärt. |
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Erbrecht | | Muss noch erläutert werden. |
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Erratischer Block | | "Irr-Block". Ortsfremder Felsblock in der Landschaft, der von einem Gletscher in die Landschaft abgesetzt wurde. |
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Erstlinge | | Muss noch erläutert werden. |
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Etter | | Früher
1. Umzäunter Bereich eines Dorfes.
2. Bebautes Gebiet eines Dorfes. |
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